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16.03.2009
Zur Begründung einer Mieterhöhung kann der Vermieter auf einen Mietspiegel Bezug nehmen. Dabei ist nicht erforderlich, dass er diesen dem Mieterhöhungsverlangen beifügt, wenn der Mietspiegel allgemein zugänglich ist. Diese Voraussetzung ist u.a....weiter

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