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16.02.2009
Ein Fertighaushersteller kann Musterhäuser, auch wenn er sie auf fremden Grundstücken aufstellt, nur gemäß der üblichen Abschreibungszeit für Betriebsgebäude abschreiben (nach der im Urteilsfall geltenden Regelung: 25 Jahre). Als Abschreibungszeit...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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