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15.04.2010
Einem Insolvenzschuldner kann Restschuldbefreiung gewährt werden, wenn er für sechs Jahre ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens bestimmten gesetzlichen Obliegenheiten nachkommt, z.B. der Mitteilung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Bei Verstößen...weiter

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