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18.06.2014
Als Auftraggeber sind Sie im Rahmen einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zwar grundsätzlich zur Übermittlung relevanter Daten verpflichtet. Diese Verpflichtung beschränkt sich nach einer Entscheidung des Finanzgerichts...weiter

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