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15.10.2008
Ein angestellter Sportlehrer kann die Aufwendungen für Sportkleidung und -ausstattung nur dann als Werbungskosten abziehen, wenn er diese im Unterricht einsetzt. Kann er nicht nachweisen, dass angeschaffte Skier zeitnah im Unterricht oder in einer...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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