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17.05.2011
Die Vermietung von Grundstücken und Gebäudeteilen ist umsatzsteuerfrei. Der Vermieter hat daher aus den bezogenen Vorumsätzen, z.B. den Baukosten, keinen Vorsteuerabzug. Durch Option zur Umsatzsteuer kann sich der Vermieter jedoch den Vorsteuerabzug...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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