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02.12.2013
Ausnahmsweise ist der Leistungsempfänger von bestimmten Bauleistungen Schuldner der Umsatzsteuer, sofern er selbst Bauleistungen erbringt. Die Steuerverwaltung hat zur Anwendung der Regelung Steuerrichtlinien erlassen, die nun der Bundesfinanzhof...weiter

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