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01.04.2015
Angestellte können ihre Fahrtkosten zur Arbeit über die Pendlerpauschale als Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen. Für jeden Entfernungskilometer können sie pauschal mit 0,30 € rechnen, dürfen also nur eine Strecke berücksichtigen. Das gilt...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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