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14.06.2012
Für Zimmer in Studentenwohnheimen gelten u.a. nicht die Bestimmungen zum sozialen Kündigungsschutz, wonach ein Vermieter z.B. nur kündigen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses hat.Der Bundesgerichtshof...weiter

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