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15.07.2009
Ein Arbeitgeber stellte seinen Arbeitnehmern Tankkarten zur Verfügung, auf denen weder die zu tankende Kraftstoffmenge noch die Kraftstoffart angegeben waren. Fest stand nur der maximale Gesamtwert des dem Arbeitnehmer zugewendeten Kraftstoffs....weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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