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27.02.2017
Einnahmen aus Kapitalvermögen, wie zum Beispiel Dividenden oder Zinsen, unterliegen grundsätzlich der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese Einnahmen werden im Wege des Steuereinbehalts durch den die Einnahmen Auszahlenden (Bank, Kapitalgesellschaft,...weiter

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