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16.02.2010
Die Erträge aus Lebensversicherungen nach altem Recht (vor dem 1.1.2005 abgeschlossen) sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit. Die Steuerfreiheit ging verloren, wenn die Versicherung zur Tilgung oder Sicherung sog. Policendarlehen...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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