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14.08.2009
Schadensersatzrenten sind nur einkommensteuerpflichtig, wenn sie als Ersatz für Einkünfte (z.B. Verdienstausfall) geleistet werden. Dienen sie im Bereich der privaten Vermögenssphäre zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, die aufgrund einer Verletzung...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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