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17.07.2015
Die Vermietung eines Messestands ist eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück. Sie ist daher dort zu versteuern, wo sich das Grundstück befindet: nämlich am Messestandort. Beispiel: Der Berliner Unternehmer U1 mietet einen Messestand...weiter

Layout: Tele-Crew OHG

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