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15.03.2019
Unterrichtende Tätigkeiten werden vom Einkommensteuergesetz als freiberuflich eingestuft, so dass für Gewinne aus diesen Tätigkeiten keine Gewerbesteuer anfällt (= keine gewerbliche Tätigkeit). Aus einem neuen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH)...weiter

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