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23.09.2013
Bei der Veräußerung eines Unternehmens als Ganzes gelten im Umsatzsteuerrecht Besonderheiten. Die Veräußerung unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Hat der Verkäufer den Unternehmensgegenstand selbst umsatzsteuerpflichtig gekauft, ist bei einem...weiter

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