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23.07.2018
Mit steigendem Einkommen klettert auch der Einkommensteuersatz des Steuerzahlers - bei Spitzenverdienern auf bis zu 45 %. Um die steuererhöhende Progressionswirkung abzuschwächen, dürfen außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise Abfindungen und...weiter

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