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27.05.2018
Sogenannte Wiederbepflanzungsrechte vermitteln Weinerzeugern das Recht, bestockte Rebflächen nach der Rodung wieder mit Rebstöcken zu bepflanzen. Die Rechte sind immaterielle Wirtschaftsgüter und verkörpern letztlich das unionsrechtlich beschränkte...weiter

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