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08.05.2015
Handwerkerleistungen im Privathaushalt können mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden. Gesetzgeber und Finanzverwaltung haben allerdings - wie in allen Bereichen des Steuerrechts - enge...weiter

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