hier Vertragsrecht: AGB: Sicherheitsablösung nur durch Bürgschaft ist unwirksam
Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, nach der die Ablösung der Sicherheit ausschließlich durch eine Bürgschaft erfolgen darf, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hin. Die Vertragsklausel ist daher unwirksam.

Layout: Tele-Crew OHG

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