hier Haftungsrecht: Teure Nachbarschaftshilfe: Wasserschaden beim Gartengießen
Haftungsrecht: Teure Nachbarschaftshilfe: Wasserschaden beim Gartengießen | Übernimmt jemand unentgeltlich aus Gefälligkeit die Bewässerung des Gartens seines Nachbarn und kommt es dabei zu einem Wasserschaden, so kann er durch die eintrittspflichtige Gebäude- und Hausratversicherung des Nachbarn auch bei leichter Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. | Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm. Nach Ansicht der Richter kann eine Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht angenommen werden, wenn der Schädiger haftpflichtversichert ist. Auch kann die vom BGH entwickelte Rechtsprechung zu einem Regressverzicht des Gebäude-VR im Verhältnis zu einem haftpflichtversicherten Mieter oder sonstigen unentgeltlichen Nutzungsberechtigten nicht übertragen werden. Quelle | OLG Hamm, Urteil vom 17.11.2015, 9 U 26/15, Abruf-Nr. 146228 unter www.iww.de.

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