hier Vereinsrecht: Noch eingetragener Vorstand kann Mitgliederversammlung nicht immer einberufen

 

In der Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass ein nicht mehr amtierendes, aber noch im Vereinsregister eingetragenes Vorstandsmitglied eine Mitgliederversammlung einberufen kann.

Einen Ausnahmefall hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg aufgezeigt. Im konkreten Fall war ein Vorstandsmitglied abgewählt, aber noch nicht aus dem Vereinsregister gelöscht worden. Im Zuge von Streitigkeiten - unter anderem um seinen Ausschluss aus dem Verein - berief es zeitgleich mit der Versammlung, zu der der amtierende Vorstand eingeladen hatte, eine Mitgliederversammlung ein. Eine solche Einladung sei nach Ansicht des OLG unwirksam. Die Einberufung durch ein nicht mehr amtierendes Vorstandsmitglied sei auf die Fälle beschränkt, in denen überhaupt kein Vorstand vorhanden sei. Zudem müsse die einzuberufende Mitgliederversammlung das Ziel haben, den Verein durch eine Vorstandswahl wieder handlungsfähig zu machen (OLG Brandenburg, 11 U 80/09).

Layout: Tele-Crew OHG

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