hier Aktuelle Gesetzgebung: Insolvenzgeldumlage steigt auf 0,15 Prozent

 

Die zur Finanzierung des Insolvenzgelds von den Arbeitgebern allein aufzubringende und abzuführende Insolvenzgeldumlage ist ab dem 1.1.2013 auf 0,15 Prozent gesetzlich festgesetzt worden. Im vergangenen Jahr lag der Umlagesatz noch bei 0,04 Prozent.

Durch die gesetzliche Festlegung der Insolvenzgeldumlage auf 0,15 Prozent soll der Umlagesatz „verstetigt“ werden. Diese Entkopplung des Umlagesatzes von der wirtschaftlichen Entwicklung wird allerdings durch die Möglichkeit der Anpassung mittels einer Rechtsverordnung flankiert (Zweites Gesetz zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, BGBl I 2012, 2447).

Layout: Tele-Crew OHG

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