hier GmbHG: Beratungspflicht des Geschäftsführers bei Anzeichen einer Krise
Verfügt der Geschäftsführer einer GmbH nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, die er für die Prüfung benötigt, ob er pflichtgemäß Insolvenzantrag stellen muss, hat er sich bei Anzeichen einer Krise der Gesellschaft unverzüglich unter umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft und Offenlegung der erforderlichen Unterlagen von einer unabhängigen, für die zu klärenden Fragestellungen fachlich qualifizierten Person beraten zu lassen. Hierauf wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Fall hin. Die Richter machten dabei zudem deutlich, dass sich der Geschäftsführer nicht mit einer unverzüglichen Auftragserteilung begnügen dürfe. Er müsse vielmehr auch auf eine unverzügliche Vorlage des Prüfergebnisses hinwirken (BGH, II ZR 171/10).

Layout: Tele-Crew OHG

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